Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12534
BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11 (https://dejure.org/2011,12534)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2011 - 1 B 7.11 (https://dejure.org/2011,12534)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 1 B 7.11 (https://dejure.org/2011,12534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,12534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 VwGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Versäumnis der Wiedereinsetzungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten ist dem Vollmachtgeber zuzurechnen; Zurechnung der Versäumnis der Wiedereinsetzungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten an den Vollmachtgeber

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen Prozessbevollmächtigten

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung der Versäumnis der Wiedereinsetzungsfrist durch den Prozessbevollmächtigten an den Vollmachtgeber

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsanforderungen an einen Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Den für eine ordnungsgemäße Fristermittlung unerlässlichen Vermerk über den Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils vermag ein Eingangsstempel des Anwaltsbüros auf dem zugestellten Urteil insbesondere im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht zu ersetzen, in dem Eingang in der Kanzlei und Entgegennahme durch den Rechtsanwalt zeitlich auseinanderfallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1996 - VI ZR 362/95 - NJW 1996, 1968, vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 und vom 22. Juni 2010 - VIII ZB 12/10 - NJW 2010, 3305).

    In dem Fehlen einer stichprobenartigen Überwachung liegt ein entscheidender Organisationsmangel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 und vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574).

  • BGH, 22.06.2010 - VIII ZB 12/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Organisation des

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Den für eine ordnungsgemäße Fristermittlung unerlässlichen Vermerk über den Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils vermag ein Eingangsstempel des Anwaltsbüros auf dem zugestellten Urteil insbesondere im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht zu ersetzen, in dem Eingang in der Kanzlei und Entgegennahme durch den Rechtsanwalt zeitlich auseinanderfallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1996 - VI ZR 362/95 - NJW 1996, 1968, vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 und vom 22. Juni 2010 - VIII ZB 12/10 - NJW 2010, 3305).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    In dem Fehlen einer stichprobenartigen Überwachung liegt ein entscheidender Organisationsmangel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 und vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 4/91 - NJW 1992, 574).
  • BGH, 16.04.1996 - VI ZR 362/95

    Anforderungen an die Ermittlung und Notierung des Fristendes durch einen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Den für eine ordnungsgemäße Fristermittlung unerlässlichen Vermerk über den Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils vermag ein Eingangsstempel des Anwaltsbüros auf dem zugestellten Urteil insbesondere im Fall der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nicht zu ersetzen, in dem Eingang in der Kanzlei und Entgegennahme durch den Rechtsanwalt zeitlich auseinanderfallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1996 - VI ZR 362/95 - NJW 1996, 1968, vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 und vom 22. Juni 2010 - VIII ZB 12/10 - NJW 2010, 3305).
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Um zu gewährleisten, dass ein solcher Vermerk angefertigt wird und das maßgebende Datum zutreffend wiedergibt, darf der Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (BGH, Beschluss vom 26. März 1996 - VI ZB 1 und 2/96 - NJW 1996, 1900 ).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 B 4.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).
  • BVerwG, 15.08.1994 - 11 B 68.94
    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Dazu zählt jedoch die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) nicht, da sie teilweise abweichend von entsprechenden Fristen in anderen Prozessordnungen geregelt ist und die Führung von Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Allgemeinen für Rechtsanwälte keine Routineangelegenheit ist (Beschlüsse vom 15. August 1994 - BVerwG 11 B 68.94 - BayVBl 1995, 123 und vom 25. März 1998 - BVerwG 9 B 806.97 ).
  • BVerwG, 25.03.1998 - 9 B 806.97

    Voraussetzungen für die Widereinsetzung in den vorherigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 1 B 7.11
    Dazu zählt jedoch die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO) nicht, da sie teilweise abweichend von entsprechenden Fristen in anderen Prozessordnungen geregelt ist und die Führung von Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht im Allgemeinen für Rechtsanwälte keine Routineangelegenheit ist (Beschlüsse vom 15. August 1994 - BVerwG 11 B 68.94 - BayVBl 1995, 123 und vom 25. März 1998 - BVerwG 9 B 806.97 ).
  • BVerwG, 19.09.2022 - 9 B 2.22

    Beweiswirkung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses

    Denn der Rechtsanwalt muss sich vergewissern, dass der Zustellung des Dokuments kein Ablehnungsgrund entgegensteht, und darf das angeforderte Empfangsbekenntnis erst abgeben, wenn er geprüft hat, ob durch die Zustellung Fristen ausgelöst und diese ordnungsgemäß notiert worden sind (vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 1 B 7.11 - juris Rn. 5; speziell zum elektronischen Empfangsbekenntnis OVG Münster, Beschluss vom 27. September 2021 - 8 A 1144/21 - juris Rn. 17 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - A 11 S 1695/22

    Gefahren für ehemalige Regierungsmitarbeiter und Sicherheitskräfte in Afghanistan

    Zwar darf er grundsätzlich die Berechnung und Notierung der üblichen Fristen in Rechtsmittelsachen, die in seiner Praxis häufig vorkommen und deren Berechnung keine Schwierigkeiten bereitet, gut ausgebildetem und sorgfältig beaufsichtigtem Büropersonal überlassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.2011 - 1 B 7.11 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 6 A 3495/20

    Begründung der Berufung i.R.d. Frist; Besondere Sorgfalt zur Wahrung der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris Rn. 6, unter Bezugnahme auf: BGH, Beschlüsse vom 5.11.2002 - VI ZR 399/01 -, NJW 2003, 435 = juris Rn. 10; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 65, 72.
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 2 LA 185/12

    Anforderungen der Rechtsprechung an die Organisation eines Anwaltsbüros zur

    Erfolgt die Zustellung des Urteils - wie hier - mit Empfangsbekenntnis, darf der Rechtsanwalt dieses erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris; BGH in ständiger Rechtsprechung, z.B. Beschl. v. 2.2.2010 - VI ZB 58/09 -, NJW 2010, 1080).

    Im Regelfall darf die Berechnung dieser Frist nicht Büroangestellten überlassen werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.11.2008 - 4 LC 234/07 -, NJW 2009, 615; OVG Münster, Beschl. v. 12.8.2011 - 1 A 2050/09 -, NJW 2011, 3465; OVG Saarlouis, Beschl. v. 31.8.2011 - 2 A 272/11 -, NJW 2012, 100 im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berechnung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO, vgl. Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris).

  • OVG Hamburg, 26.10.2022 - 6 Bf 137/22

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist; Beaufsichtigung des anwaltlichen

    Erst dann darf der Prozessbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis bzgl. der Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Berufung unterzeichnen und zurückgeben (Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011, 1 B 7.11).(Rn.20).

    Vielmehr hat in jedem Einzelfall jedenfalls eine anwaltliche Gegenkontrolle anhand der (Hand-)Akte zu erfolgen, dass die Frist notiert wurde; erst dann darf der Prozessbevollmächtigte das Empfangsbekenntnis bzgl. der Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Berufung unterzeichnen und zurückgeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.6.2011, 1 B 7.11, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Münster, Beschl. v. 27.9.2021, 8 A 1144/21, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 04.02.2013 - 6 B 55.12

    Berufungsbegründungsfrist; Sorgfaltswidrigkeit; Fristenkalender

    Dass ein Empfangsbekenntnis über fristauslösende gerichtliche Entscheidungen wie den Beschluss über die Berufungszulassung im Sinne von § 124a Abs. 5 Satz 1 VwGO grundsätzlich - zur Vermeidung eines Vorwurfs der Sorgfaltswidrigkeit - erst unterzeichnet und zurückgesandt werden darf, wenn in den Handakten des Prozessbevollmächtigten die Frist festgehalten und dort vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - BVerwG 1 B 7.11 - juris Rn. 5 f., vom 29. Dezember 2003 - BVerwG 5 B 218.02 - juris Rn. 3 und vom 3. Dezember 2002 - BVerwG 1 B 429.02 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 24 S. 27; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64.09 - FamRZ 2010, 550, vom 30. März 2006 - III ZR 6/05 - FamRZ 2006, 856 , vom 14. Juni 2004 - II ZB 9/03 - FamRZ 2004, 1551 und vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 ; vgl. auch BAG, Urteil vom 10. Januar 2003 - 1 AZR 70/02 - AP Nr. 80 zu § 233 ZPO 1977 Bl. 1321).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2016 - 3 M 396/15

    Nutzungsuntersagung der Vermietung einer Wohnung zu Ferienwohnzwecken

    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der für die unverschuldete Fristsäumnis wesentlichen Tatsachen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 23.06.2011 - 1 B 7.11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2012 - 9 S 859/11

    (Keine) Wiedereinsetzung in die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Dabei kann er zwar die Feststellung, Berechnung und Notierung einfacher und in seinem Büro geläufiger Fristen gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Angestellten überlassen (vgl. BVerwG, Beschluss 23.06.2011 - 1 B 7/11 -, Juris Rn. 5).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - 1 L 244/12

    Betreibensaufforderung - Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist

    Erforderlich ist eine rechtzeitige substantiierte und schlüssige Darstellung der wesentlichen Tatsachen, die zur Fristsäumnis geführt haben (vgl. zur Wiedereinsetzung nach § 60 Abs. 1 VwGO BVerwG, Beschl. v. 23.06.2011 - 1 B 7/11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2021 - 8 A 1144/21

    Unzulässigkeit einer nicht fristgerecht eingelegten Berufung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - 1 B 7.11 - juris Rn. 5, und vom 4. Februar 2013 - 6 B 55.12 -, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19 -, juris Rn. 13, jeweils m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2021 - 19 A 1418/20

    Versäumung der Antragsfrist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG für eine

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 1 M 186/17

    Beschwerde Fristbeginn bei mehrfacher Zustellung eines Beschlusses; Pflichten

  • VG Minden, 13.07.2023 - 12 K 2656/20

    Datumsvermerk über die Zustellung, Hinterbliebenenversorgung, Unterhaltsbeitrag,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2016 - 1 L 412/16

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Pflicht eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2023 - 10 B 361/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2020 - 5 MB 20/20

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von

  • VG Düsseldorf, 04.05.2017 - 12 L 1829/17
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - 12 N 69.13

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung

  • VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 L 62/19

    Unzulässiger Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht